Senior*innen

Stellungnahmen

Positionspapier: Gegen Antisemitismus in Deutschland

Stand Dezember 2023

Der Vorstand der Senior*innenvertretung des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH) bezieht Position gegen Antisemitismus in Deutschland. Dort schreibt der Vorstand u. a.: „Mit großem Entsetzen nehmen wir wahr, dass Juden in unserem Land durch Hass und Hetze im Alltag bedroht werden. Jüdische Einrichtungen müssen durch die Sicherheitskräfte des Staates besonders geschützt werden. Häuser, in denen Juden und Jüdinnen wohnen, werden mit dem Davidstern gekennzeichnet. Das Tragen einer Kippa oder einer Halskette mit Judenstern wird in manchen städtischen Quartieren zum Risiko. Im Netz kursieren Hass und Hetze gegen Juden und Jüdinnen.“ Der Angriff auf die jüdische Bevölkerung sieht der Vorstand als Angriff auf unsere Gesellschaft. „Die Hamas sind keine Widerstandskämpfer*innen, sondern Terrorist*innen, deren Ziel einzig und allein die Vernichtung Israels und aller Juden und Jüdinnen ist. Aus unserer Geschichte haben wir gelernt, dass die Vernichtung der Juden und Jüdinnen unter den Nazis nur möglich war, weil von einem breiten Bürgertum unterstützt wurden bzw. die Anfänge des Judenhasses vom Bürgertum nicht gesehen und immer nivelliert wurden, bis es zu spät war. Deshalb ist heute Widerstand gegen jegliche Form von Antisemitismus sehr wichtig.“ so der DBSH-Bundessenior*innenvertreter Friedrich Maus. 

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Senior*innen-DBSH: Positionspapier zu Antisemitismus in Deutschland | Dezember 2023

Positionspapier zum Urteil des BVG vom 26.02.20: Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist grundgesetzwidrig

Stand März 2020

Der Vorstand der Senior*innenvertretung des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum selbstbestimmten Sterben in jeder Lebensphase. Aus der Sicht der Bundesvertretung der Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen im DBSH wird es nun darauf ankommen, dass der Gesetzgeber Regelungen trifft, die nicht dazu führen, dieses Urteil auszuhöhlen, in dem Hilfe zum Sterben einerseits so erschwert wird, dass Betroffene weiterhin mit ihrem Leiden leben müssen. „Andererseits müsse verhindert werden, dass einem Suizidwunsch zu schnell entsprochen wird, wenn dieser aus einer therapierbaren psychischen Erkrankung oder aus schwierigen psychosozialen Umständen heraus getroffen wird“, so der DBSH-Bundessenior*innenvertreters Friedrich Maus.

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Senior*innen-DBSH: Positionspapier zum BVG-Urteil zur Sterbehilfe | März 2020

Positionspapier: BGH zur ärztlich assistierten Selbsttötung

Stand Juli 2019

Die Bundessenior*innenvertretung begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs zur ärztlich assistierten Selbsttötung vom 3.7.2019.

Der BGH hat ein Grundsatzurteil zur Sterbebegleitung getroffen: Ein Arzt ist nicht dazu verpflichtet, Patient*innen nach einem Suizidversuch das Leben zu retten. Zumindest, wenn die Entscheidung zum Sterben freiwillig und bewusst getroffen wurde.

In den beiden Fällen, über die das Gericht zu entscheiden hatte, sprach der Bundesgerichtshof die Ärzt*innen frei. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Ärzt*innen hätte nur dann bestanden, wenn die Suizidwilligen nicht in der Lage gewesen wären, einen freiverantwortlichen Selbsttötungswillen zu entwickeln. Dies sei hier aber der Fall gewesen. Der Selbsttötungswille sei nicht das Ergebnis einer psychischen Störung gewesen.

In beiden Fällen sprach der Bundesgerichtshof die Ärzt*innen frei. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Ärzt*innen hätte nur dann bestanden, wenn die Suizidwilligen nicht in der Lage gewesen wären, einen freiverantwortlichen Selbsttötungswillen zu entwickeln. Dies sei hier aber der Fall gewesen. Der Selbsttötungswille sei nicht das Ergebnis einer psychischen Störung gewesen.

Damit ist wieder ein weiterer Schritt für die Selbstbestimmung alter Menschen erfolgt.

Es ist uns ein Anliegen, dass die Suzidprävention für alte Menschen verbessert wird. Dies vor allem wenn der Suizidwunsch eher aufgrund von schlechten sozialen Bedingungen oder psychischen Erkrankungen entsteht und Aussichten auf Verbesserung der suizidwunschauslösenden Gründen bestehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch hin auf unser Positonspapier zur Rolle der professionellen Sozialen Arbeit in der Suzidprävention für alte Menschen.

Urteile des Bundesgerichtshofs vom 03.07.2019, Az. 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18

 
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Senior*innen-DBSH: Positionspapier zum BGH-Urteil zu Selbsttötung | Juli 2019

Positionspapier: Suizid im Alter

Stand Mai 2019

Der Vorstand des SeniorInnen-DBSH verabschiedet ein Positionspapier zur Rolle der Sozialen Arbeit bei der Suizidprävention im Alter. „ Wir fordern den systematischen Ausbau von barrierefreien sozialprofessionellen Beratungsstellen mit einem sozialraumorientierten Ansatz für alte Menschen. Alle sozialprofessionellen Fachkräfte, ganz gleich in welchem Arbeitsfeld sie tätig sind, sollten bei ihrer Tätigkeit verstärkt auf suizidale Tendenzen achten und dort Hilfe anbieten, wo die Gefahr eines Suizids erkennbar ist oder sich andeutet“, so der DBSH-BundesseniorInnenvertreter Friedrich Maus. Weiter fordert die DBSH-BundesseniorInnenvertretung, dass entsprechende Beratung im Sozialraum präsent ist und bei Bedarf auch die oder den Ratsuchenden in der eigenen Wohnung aufsucht. Sie muss eingebunden sein in den Sozialraum d. h. vernetzt mit den Institutionen wie Sozialverwaltung, Ärzt*innen, anderen Beratungsstellen und Initiativen wie Seniorenkreise, Kirchengemeinden, Selbsthilfegruppen. Die häufig praktizierte „Komm-Struktur" von Beratung erreicht, wegen der großen Hemmschwelle eine Beratungsstelle aufzusuchen, viele Betroffene nicht.

Der Bundessenior*innenvertreter betont aber auch, dass nicht jeder Suizid oder jede Suizidabsicht pathologische Ursachen hat. Die Selbstbestimmung auch über das Ende des Lebens ist zu achten, gerade dort, wo es um Schmerzen und endloses Leid geht und Menschen diesem Leid ein Ende setzen wollen, wo es keine Alternativen mehr gibt.

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Senior*innen-DBSH: Positionspapier zu Suizid im Alter | Mai 2019

DBSH Grundsatzposition: Trierer Erklärung zur Sozialen Arbeit mit und für alte Menschen

Der DBSH hat bei der Bundesdelegiertenversammlung 2018 die Trierer Erklärung zur Sozialen Arbeit mit und für alte Menschen verabschiedet.

„Mit dieser Trierer Erklärung setzt der DBSH ein berufspolitisches Zeichen für diesen wichtigen Arbeitsbereich unserer Profession, der Sozialen Arbeit mit und für alte Menschen. Wir wollen damit bei Studierenden und Lehrenden in den Hochschulen für eine Verbesserung des Status dieses Arbeitsfeldes beitragen“, so Friedrich Maus in seinem Statement im Arbeitskreis.

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DBSH Trierer Erklärung: Soziale Arbeit für und mit alten Menschen | Oktober 2019