Nachrichten 2018-2019
Nachruf - Erinnerung an Barbara Riethmüller (1947- 2019)
Stand Dezember 2019
Verfasst von: Friedrich Maus (DBSH BundesseniorInnenvertreter)
Herausgegeben von: SeniorInnen DBSH
Am 19. 12. 2019 verstarb unsere Kollegin im Vorstand des SeniorInnen-DBSH. Mit ihr haben wir eine Kollegin verloren, die sich sehr für SeniorInnen, für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige einsetzte.
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Nachruf - Erinnerung an Barbara Riethmüller (1947 - 2019) |
SeniorInnen-DBSH Info 4-2019
Stand Oktober 2019
Verfasst von: Friedrich Maus (BundesseniorInnenvertretung)
Aus dem Vorstand
Der Vorstand des SeniorInnen-DBSH traf sich zu seiner 3. Sitzung Ende September 2019. Folgende Themen standen auf der Tagesordnung:
- Fachveranstaltung
Wie bereits angekündigt werden wir die Fachtagung „Soziale Arbeit mit und für alte Menschen“ im 2. Quartal 2019 in Mannheim durchführen. ReferentInnen sind angefragt. Wir wünschen uns eine Veranstaltung bei der die Fachkräfte Sozialer Arbeit als auch die SeniorInnen sich austauschen können. Eingeleitet wird diese Veranstaltung mit einem Vortrag von einer ExpertIn. In den anschließenden Workshops können sich die TeilnehmerInnen austauschen zu den Themen Gewalt in der Pflege, Lernen und Bildung im Alter, Sozialprofessionelle Beratung und Hilfe für alte Menschen, jeweils unter dem Aspekt der Funktion Sozialer Arbeit. Abschließen werden wir mit einem Schlussstatement.
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SeniorInnen-DBSH Info 4-2019 |
BGH zur ärztlich assistierten Selbsttötung
Stand Juli 2019
Verfasst von: Friedrich Maus
Die BundesseniorInnenvertretung begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs zur ärztlich assistierten Selbsttötung vom 3.7.2019.
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zur Sterbebegleitung getroffen: Ein Arzt ist nicht dazu verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch das Leben zu retten. Zumindest, wenn die Entscheidung zum Sterben freiwillig und bewusst getroffen wurde.
In den beiden Fällen, über die das Gericht zu entscheiden hatte, sprach der Bundesgerichtshof die Ärzte frei. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Ärzte hätte nur dann bestanden, wenn die Suizidwilligen nicht in der Lage gewesen wären, einen freiverantwortlichen Selbsttötungswillen zu entwickeln. Dies sei hier aber der Fall gewesen. Der Selbsttötungswille sei nicht das Ergebnis einer psychischen Störung gewesen.
In beiden Fällen sprach der Bundesgerichtshof die Ärzte frei. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Ärzte hätte nur dann bestanden, wenn die Suizidwilligen nicht in der Lage gewesen wären, einen freiverantwortlichen Selbsttötungswillen zu entwickeln. Dies sei hier aber der Fall gewesen. Der Selbsttötungswille sei nicht das Ergebnis einer psychischen Störung gewesen.
Damit ist wieder ein weiterer Schritt für die Selbstbestimmung alter Menschen erfolgt.
Es ist uns ein Anliegen, dass die Suzidpräfention für alte Menschen verbessert wird. Dies vor allem wenn der Suizidwunsch eher aufgrund von schlechten sozialen Bedingungen oder psychischen Erkrankungen entsteht und Aussichten auf Verbesserung der suizidwunschauslösenden Gründen bestehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch hin auf unser Positonspapier zur Rolle der professionellen Sozialen Arbeit in der Suzidpräfention für alte Menschen (https://www.dbsh.de/fileadmin/redaktionell/pdf/DBSH/SeniorInnen/20190523_Positionspapier_Suizid_im_Alter.pdf )
Urteile des Bundesgerichtshofs vom 03.07.2019, Az. 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18
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BGH Urteil zur ärtzlich assistierten Selbsttötung |
Erklärung des DBSH zur „Sozialen Arbeit für und mit alten Menschen“ (Trierer Erklärung)
Stand Mai 2019
Herausgegeben von: DBSH
Bisher wurde das Thema „Alter“ als gesellschaftliche Aufgabe und vor allem als Aufgabe für die Handlungsfelder Gesundheit und Pflege diskutiert. Im Laufe der Zeit wird nun immer deutlicher, dass Alter und die damit zusammenhängenden Lebensfragen sowie Lebenslagen auch Thema der Sozialen Arbeit sind. »weiterlesen
Positionspapier "Suizid im Alter"
Stand Mai 2019
Der Vorstand des SeniorInnen-DBSH verabschiedet ein Positionspapier zur Rolle der Sozialen Arbeit bei der Suizidprävention im Alter. „ Wir fordern den systematischen Ausbau von barrierefreien sozialprofessionellen Beratungsstellen mit einem sozialraumorientierten Ansatz für alte Menschen. Alle sozialprofessionellen Fachkräfte, ganz gleich in welchem Arbeitsfeld sie tätig sind, sollten bei ihrer Tätigkeit verstärkt auf suizidale Tendenzen achten und dort Hilfe anbieten, wo die Gefahr eines Suizids erkennbar ist oder sich andeutet“, so der DBSH-BundesseniorInnenvertreter Friedrich Maus. Weiter fordert die DBSH-BundesseniorInnenvertretung, dass entsprechende Beratung im Sozialraum präsent ist und bei Bedarf auch die oder den Ratsuchenden in der eigenen Wohnung aufsucht. Sie muss eingebunden sein in den Sozialraum d. h. vernetzt mit den Institutionen wie Sozialverwaltung, Ärzten, anderen Beratungsstellen und Initiativen wie Seniorenkreise, Kirchengemeinden, Selbsthilfegruppen. Die häufig praktizierte „Komm-Struktur" von Beratung erreicht, wegen der großen Hemmschwelle eine Beratungsstelle aufzusuchen, viele Betroffene nicht.
Der BundesseniorInnenvertreter betont aber auch, dass nicht jeder Suizid oder jede Suizidabsicht pathologische Ursachen hat. Die Selbstbestimmung auch über das Ende des Lebens ist zu achten, gerade dort, wo es um Schmerzen und endloses Leid geht und Menschen diesem Leid ein Ende setzen wollen, wo es keine Alternativen mehr gibt.
Das Positionspapier erhalten Sie hier:
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Positionspapier "Suizid im Alter" |
Kommunikation der Mitglieder des SeniorInnen-DBSH verbessern
Stand Mai 2019
Verfasst von: Friedrich Maus
Der BundesseniorInnen-Vorstand berät z. Zt. Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen Vorstand und Mitgliedern zu verbessern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht wenige unserer Mitglieder weite Anfahrstwege zu evtl. Veranstaltungen nicht mehr auf sich nehmen (können). So ist es dem Vorstand wichtig, dass es in jedem Landesverband eine Vertretung der SeniorInnen im jeweiligen DBSH-Landesverband installiert wird. Die geplante Fachtagung der Else-Funke-Stiftung im kommenden Jahr ist ein Versuch Betroffene mit Fachkräften ins Gespräch zu bringen, aber auch Kontakte zum Vorstand zu schaffen. Die Frage für den Vorstand ist zudem die, nach der Bedeutung elektronischer Medien für die Kommunikation mit dem Verband. Die Kommunikation per Emails sehen wir als eine Möglichkeit. Geprüft wird, ob es möglich ist, SeniorInnen per elektronischer Medien an Veranstaltungen direkt teilnehmen zu lassen. Dies ist letztlich auch eine Kostenfrage. Der Vorstand prüft dies.
Gemeinsame Fachtagung mit der Else-Funke-Stiftung
Stand Mai 2019
Verfasst von: Friedrich Maus
Auf Anfrage der Else-Funke-Stiftung hat der SeniorInnen-DBSH einer gemeinsamen Fachveranstaltung zum Thema Soziale Arbeit mit und für alte Menschen zugestimmt. Diese Veranstaltung wird vermutlich im ersten Quartal 2020 in Köln stattfinden. Geplant ist eine Tagesveranstaltung zu der neben Fachkräften der Profession Soziale Arbeit, Studierende, die Mitglieder des SeniorInnen-DBSH und interessierte SeniorInnen eingeladen werden sollen. Ziel ist der Austausch von Fachkräften aus der Praxis, Experten aus der Wissenschaft und SeniorInnen auf dem Hintergrund der Trierer Erklärung zu Sozialen Arbeit mit und für alte Menschen. Die Veranstaltung wird zumindest für unsere Mitglieder kostenlos sein
Trierer Erklärung wurde redaktionell überarbeitet
Stand April 2019
Verfasst von: Friedrich Maus
Wir haben in der letzten Ausgabe von Forum Sozial über die Entscheidung der Bundesdelegiertenversammlung über die Erklärung zur Sozialen Arbeit mit und für alte Menschen berichtet. Eine Arbeitsgruppe des DBSH hat zweimal getagt und das in der Bundesdelegiertenversammlung diskutierte Papier überarbeitet. Die aktuelle Fassung wird in der nächsten Ausgabe von Forum Sozial und auf der Webseite des DBSH veröffentlicht werden (siehe auch hier).
.„Mit dieser Trierer Erklärung setzt der DBSH ein berufspolitisches Zeichen für diesen wichtigen Arbeitsbereich unserer Profession, der Sozialen Arbeit mit und für alte Menschen. Wir wollen damit bei Studierende und Lehrende in den Hochschulen für eine Verbesserung des Status dieses Arbeitsfeldes beitragen“, so Friedrich Maus in seinem Statement im Arbeitskreis.
Befragung der SeniorInnen im DBSH läuft
Stand März 2019
Verfasst von: Friedrich Maus
In dem diesjährigen Jahresbrief an die DBSH-SeniorInnen wird die BundesseniorInnenvertretung die Mitglieder in den Landesverbänden befragen, um zu klären, wie die älteren Mitglieder zu einer Landesvertretung stehen. Außerdem war sich der Vorstand einig, die Mitglieder gezielt zu befragen, u. a. über Möglichkeiten der Kommunikation und der Beteiligung, aber auch über Themen, die im SeniorInnen-DBSH erörtert werden sollen. Dies wird im Zusammenhang mit dem diesjährigen Jahresbrief an die Mitglieder geschehen.
Aus der DBSH-BundesseniorInnenvertretung
Stand Februar 2019
Verfasst von: Friedrich Maus
Am 30. Januar 2019 traf sich der Vorstand zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2019. Im Nachgang zur Bundesdelegiertenversammlung 2018 war sich der Vorstand des SeniorInnen-DBSH einig, dass die Ablehnung der von uns beantragten Satzungsänderung abgelehnt wurde. Beantragt haben die SeniorInnen eine Gleichstellung der SeniorInnenvertretung mit dem Jungen DBSH in der Satzung, einen Sitz im Geschäftsführenden Vorstand. Die Ablehnung des Antrages erlebt der die DBSH-BundesseniorInnenvertretung als diskriminierend. Der Vorstand wird das Ergebnis des von dem Vorsitzenden des DBSH in Auftrag gegebene Gutachten zu der Frage, ob die Satzung des DBSH gegen das Diskriminierungsgesetz verstößt, abwarten.
Überlegt wurde die Durchführung einer Fachveranstaltung zum Thema Soziale Arbeit für und mit alten Menschen noch in diesem Jahr zusammen mit der Else-Funke-Stiftung im 3. Quartal 2019. Zielgruppen sollen sein: Fachkräfte und Studierende der Sozialen Arbeit, Interessierte anderer Berufsgruppen und SeniorInnen.
Seminar der dbb bundesseniorenvertretung 21. bis 23.05.2019
Die dbb bundesseniorenvertretung wird vom 21. bis 23. Mai 2019 in Kooperation mit der dbb akademie ein Seminar zum Thema „Sicherheit im Alltag“ im dbb forum siebengebirge in Königswinter-Thomasberg durchführen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen und nehmen diese gerne bis zum 23. April 2019 entgegen.
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Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass pro Mitgliedsgewerkschaft zunächst nur eine Person berücksichtigt werden kann. Das kurze Zeitfenster bitten wir zu entschuldigen.
Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Corinna Courant
Sekretariat Geschäftsbereich 4
bundesseniorenvertretung
dbb bundesseniorenvertretung
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Telefon 030.40 81 - 5390
Telefax 030.40 81 - 5399
E-Mail CourantCo(at)dbb(dot)de
Internet www.dbb.de
SeniorInnen-DBSH Info 4-2018
Stand Dezember 2018
Verfasst von: Friedrich Maus
Herausgegeben von: BundessseniorInnenvertretung
Zweite BundesseniorInnenversammlung des „SeniorInnen-DBSH“
In der zweiten DBSH-BundesseniorInnenversammlung am 18. 10. 2018 wurde Barbara Riethmüller, die SeniorInnenvertreterIn des DBSH-Landesverbands Baden-Württemberg zur stellvertretenden BundesseniorInnenvertreterin des SeniorInnen-DBSH gewählt. Somit ist der Vorstand der DBSH-SeniorInnen auf Bundes-ebene (BundesseniorInnenvertretung) vollzählig und besteht aus dem BundesseniorInnenvertreter Friedrich Maus und den StellvertreterInnen Hille Gosejacob-Rolf (Ehrenvorsitzende des DBSH) und Barbara Riethmüller (LandesseniorInnenvertreterin DBSH Baden-Württemberg).
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SeniorInnen-Info 4 - 2018 |
Einladung zur 2. Bundesversammlung des SeniorInnen-DBSH
Stand August 2018
Hiermit lädt der SeniorInnen-DBSH zur 2. Bundesversammlung des SeniorInnen-DBSH ein am 18. 10. 2018, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Evangelisches Johannesstift, Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin, ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung/Regularien
- Bericht des Vorstands (BundesseniorInnenvertretung)
- Aussprache
- Wahl einer stellvertretenden BundesseniorInnenvertreterin
- Positionspapier Soziale Arbeit für und mit alten Menschen (Antrag an die Bundesdelegiertenversammlung 2018)
- Aussprache
- Anträge
- Ausblick
- Verschiedenes
Um Anmeldung wird gebeten. Die Teilnahme an der BundesseniorInnenversammlung ist kostenlos. Eine Kostenerstattung der Anreise durch den SeniorInnen-DBSH kann nicht erfolgen.
Hinweis zum Berufskongress - SeniorInnenkongress
Stand September 2018
Die aktuelle gültige Ordnung des SeniorInnen-DBSH sieht keinen SeniorInnenkongress vor. In der vorausgegangenen Ordnung war der BundesseniorInnenkongress in Verbindung mit dem Berufskongress vorgesehen. Dies war ein Versuch, die SeniorInnen zu erreichen und diese auch zur Teilnahme am Berufskongress zu motivieren. Der Vorstand des SeniorInnen-DBSH musste jedoch erkennen, dass dies so nicht geklappt hat. Der letzte Bundeskongress fand nicht die Zustimmung der SeniorInnen im DBSH.
Es gibt dafür wohl viele Gründe: Zum Einen werden die Anreise- und Übernachtungskosten für die einzelne SeniorIn recht hoch. Zum Anderen hält sich das berufspolitische Interesse und der Wunsch zur Teilhabe an berufspolitischen Diskursen bei den meisten SeniorInnen in Grenzen. Ein weiteres Problem ist, dass die Anreise für viele unserer alten KollegInnen wohl auch als zu beschwerlich erlebt werden. Dazu gehört natürlich auch, dass die meisten Landesverbände des DBSH in Sachen Landesvertretung des SeniorInnen-DBSH sehr zurückhaltend sind.
Wir werden diese Probleme in der 2. Bundesversammlung diskutieren. So wurde letztlich entschieden, dass wir auf einen eigenen Bundeskongress als Bestandteil des Berufskongress verzichten und unsere Mitglieder motiviert haben, sich zum Berufskongress anzumelden. Wir werden sehen, wieviel SeniorInnen am Berufskongress teilnehmen werden.
Prä-Diadem - Diskursverfahren „Konfliktfall Demenzvorhersage
Stand Juni 2018
Der DBSH, vertreten durch den DBSH BundesseniorInnenvertreter, wird bei dem Diskursverfahren mitarbeiten.Dafür wurde eine vorläufige Position erarbeitet.
Das Vorhaben „Prä-Diadem“ ist Teil der BMBF-Fördermaßnahme „Diskursprojekte zu ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen in den modernen Lebenswissen-schaften“. Ziel dieser Maßnahme ist es, zu einer kritischen Diskussion dieser Fragen im partizipativen Dialog mit einer gut informierten Öffentlichkeit beizutragen. Dazu sollen Diskurse als bewährtes Instrument einer hierarchiefreien, inklusiven und umfassenden Auseinandersetzung mit einem Thema eingesetzt werden. Mit innovativen und methodischen Akzenten sollen die Diskursverfahren weiterentwickelt werden.
Ziel des Vorhabens „Prä-Diadem“ ist ein ethisch-rechtlicher Diskurs mit Auszu-bildenden in Gesundheitsberufen, Wissenschaftlern, Angehörigen und Betroffenen über Entscheidungskonflikte, die durch Fortschritte in der Demenz-Diagnostik entstehen. Tests mit Biomarker-Untersuchungen ermöglichen heutzutage weit vor Eintritt der ersten Symptome eine Wahrscheinlichkeitsaussage an Demenz zu erkranken. Eine Therapie für Demenz gibt es bisher nicht. Dies führt bei Be-troffenen, Angehörigen und Beratenden zu spezifischen Ängsten und Erwartungen. In einem mehrstufigen Diskursverfahren werden die Teilnehmenden u. a. folgende Fragen erörtern: Welche Informationen und Unterstützung benötigen Betroffene oder Angehörige? Wie soll vor dem Hintergrund des Rechts auf Nichtwissen eine er-gebnisoffene Beratung über Vor-/Nachteile der Demenz-Diagnostik erfolgen? Wie soll über den Umgang mit Demenz aufgeklärt werden? Wie müssten das Datenschutzrecht sowie Muster für Verfügungen, Einwilligungen und Aufklärungen für nicht-genetische Diagnosetests überarbeitet werden? Die Teilnehmenden sollen als Ergebnis des Diskurses einen Entwurf für Kriterien für eine Kommunikations- und Vermittlungsleitlinie erarbeiten, an Falldiskussionen erproben und verfeinern. Mehr Information zu diesem Diskurs: http://praediadem.de/?page_id=63
Interesse der Studierenden an der Sozialen Arbeit mit alten Menschen wecken
Überarbeitete Fassung des Diskussionspapiers liegt der BDV 2018 zur Abstimmung vor
Stand April 2018
Eines der wesentlichen Aussagen in dem, der Bundesdelegiertenversammlung 2018 vorgelegten Entwurf des Positionspapiers „Soziale Arbeit für und mit alten Menschen“ ist die Forderung das Interesse der Studierenden der Sozialen Arbeit für die Arbeit mit alten Menschen zu stärken. Nicht zuletzt die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft macht deutlich, dass die Arbeit für und mit alten Menschen in unserem Land nicht nur den Gesundheitsberufen überlassen werden darf, sondern als wichtige Aufgabe der Sozialen Arbeit wahrgenommen wird. Alte Menschen sind nicht nur krank, behindert oder hinfällig, aber es besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit im hohen Alter hinfällig zu werden. Der Unterstützungsbedarf wächst mit dem hohen Alter. Unterstützung muss gesichert sein. Neben der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Hilfe muss professionelle sozialprofessionelle Hilfe bereitgestellt werden. Es geht um den Erhalt der gesellschaftlichen Teilhabe, der Selbstbestimmung bis hin zum selbstbestimmten Ende des Lebens und Schutz der Menschenwürde. Zu diesen Bereichen nimmt der vorliegende Entwurf des SeniorInnen DBSH Stellung. Es ist zu hoffen, dass die Delegierten diesen Entwurf als Positionspapier des DBSH verabschieden.
Vorausgegangen ist eine öffentliche Präsentation des Diskussionspapiers. Die Eingaben von Interessierten zu dem Diskussionspapier wurden großteils eingearbeitet. Der Antrag an die Bundesdelegiertenversammlung liegt schon jetzt den Landesverbänden vor. So ist genügend Zeit diesen Entwurf mit Mitgliedern zu diskutieren und evtl. Änderungsvorschläge an die Bundesdelegiertenversammlung zu formulieren.
dbb-Rechtsschutz: Unterstützung bei Problemen mit der Pflege
Stand April 2018
Die Bundesvertretung der dbb Senioren hat es nach zähem Ringen geschafft, dass der dbb seinen Rechtschutz auf die Pflege erweitert. So übernimmt der dbb ab Anfang April die Vertretung für seine Mitglieder im Bereich der Pflege (Widerspruch gegen Festlegung der Pflegestufe, gegen Ablehnung von Heimeinweisungen u.ä). Näheres wird noch bekannt gegeben.
Broschüren zu den Themen Pflege, Erben-Vererben und Notfallordner der dbb bundesseniorenvertretung
Stand April 2018
Die Broschüren „Pflege“ (5,- €), „Erben-Vererben“ (5 €) und insbesondere der „Notfallordner“ (7,90 €) können gegen ein geringes Entgelt beim dbb bestellt werden (https://www.dbb.de/der-dbb/senioren/publikationen.html oder dbb beamtenbund und tarifunion, Geschäftsbereich 4 - Arbeit, Wirtschaft, Soziales, Steuern und Senioren, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin). Der Notfallordner inklusive Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht steht auch als digitaler Vorsorgeordner“ zur Verfügung.