07.07.2025

Stellungnahme zum Entwurf Pflegekompetenzgesetzes (PKG)

Zusammen mit dem Funktionsbereich Gesundheit des DBSH haben der Senior*innen DBSH Stellung genommen zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes. Wir haben hier deutlich gemacht, dass Pflegeberatung mehr sein muss als nur medizinische oder pflegerische Informationsweitergabe. Deutlich gemacht haben wir, dass Pflegebedürftigkeit eine komplexe Lebenslage ist, die gemeistert werden muss. Allein die Fachkräfte der Sozialen Arbeit verfügen über die sozialprofessionelle Beratungskompetenz.

Zusammen mit dem Funktionsbereich Gesundheit des DBSH haben der Senior*innen DBSH Stellung genommen zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes. Wir haben hier deutlich gemacht, dass Pflegeberatung mehr sein muss als nur medizinische oder pflegerische Informationsweitergabe. Deutlich gemacht haben wir, dass Pflegebedürftigkeit eine komplexe Lebenslage ist, die gemeistert werden muss. Allein die Fachkräfte der Sozialen Arbeit verfügen über die sozialprofessionelle Beratungskompetenz. 

Eine Pflegeberatung darf nicht nur auf medizinisch-pflegerische Informationsweitergabe beschränkt sein. Es geht eben nicht nur um Informationen über Hilfsmittel, Pflegegrade und Leistungen der Pflegekassen. Menschen kommen in krisenhafte Situationen, wenn (meist plötzlich und unerwartet) eine Pflege- und Betreuungsbedürftig entsteht. Ein Grund dafür ist, dass viele Menschen allein leben und / oder Kinder oder Angehörige weit weg wohnen. Besonders bei Menschen mit wenig Geld besteht selten ein soziales Netzwerk, auf das sie in einer plötzlichen Pflegesituation zurückgreifen können. Die Pflege- und Betreuungssituation geht bei finanziellen Nöten und damit verbundener fehlender Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch mit zusätzlichen Herausforderungen einher. Diesen kann nur mit einer Beratung begegnet werden, die alle Aspekte der Lebenswelten der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen berücksichtigt.

Das kann nur mit einer gründlichen Erfassung der psychosozialen und sozialen Situation erfolgen. Und dies ist eine Kernkompetenz der Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Deswegen muss die Profession Soziale Arbeit mit Blick auf die vielfältigen Bedarfe der Hilfs- und Pflegebedürftigen Menschen plus Angehöriger in diesem Gesetz berücksichtigt werden.