Senior*innen

Baden-Württemberg will Mitbestimmungsrechte in Einrichtungen streichen

20.03.2025

Der Sozialminister von Baden-Württemberg beabsichtigt unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen ersatzlos abschaffen.

Wir haben damit ein Problem. Ausgerechnet bei dem schwächsten Teil unserer Gesellschaft, den meist auf Pflege und Hilfe angewiesenen Menschen in stationären Einrichtungen und zu Lasten dieser Menschen Minister Lucha „entbürokratisieren.“ Aus unserer Sicht dient das Vorhaben nicht der „Entbürokratisierung“ sondern der „Entdemokratiesierung“ und der Verhinderung von Teilhabe.

In einem Schreiben an den Minister kritisieren wir dieses Vorhaben. Weiter schreibt der DBSH Bundessenior*innenvertreter: „Selbstverständlich kann man das Instrument Heimbeirat kritisch sehen und fragen, ob es sich hier um ein geeignetes Instrument der Teilhabe und Mitbestimmung handelt. Ja, wir meinen, dass dieses Instrument auf den Prüfstand gestellt werden müsste. Vielleicht gibt es andere und bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten, die effizienter für die betroffenen Heimbewohner*innen sind.  Wir sind z. Zt. intern in der Diskussion über andere und vielleicht effizientere Möglichkeiten der Mitbestimmung oder Teilhabe und vor allem über einen besseren Schutz der Bewohner*innen von stationären Einrichtungen und dem Vertreten ihrer Interessen.

So denken wir z. B. daran, dass es ähnlich wie im Krankenhausbereich die Patientenfürsprecher*innen zukünftig Ombudsfrauen/-männer die Rechte der Heimbewohner*innen quasi anwaltschaftlich wahrnehmen. In der Diskussion ist auch mehr Verantwortung dem jeweiligen Quartier/Gemeinwesen zu übertragen z. B. den Senior*innenräten in den Kommunen oder Stadtteilen“.