Senior*innen

Achtung vor dem Recht zur Selbstbestimmung

05.11.2022

Ein Thema beim 2. Fachtag Soziale Arbeit mit und für alte Menschen

Stand März 2022

Mit großer Freude konnte Friedrich Maus die 36 Teilnehmer*innen begrüßen. An der 2. Fachtagung am 07.10.2022 nahmen 25 Teilnehmer*innen vor Ort und 11 Teilnehmer*innen digital teil. Die Präsentationen zu den Vorträgen finden Sie in Bälde ebenfalls hier auf der Seite.

Als besonderen Gast begrüßte Friedrich Maus den Vorsitzenden des DBSH Harald Willkomm. Dieser betonte in seinem Grußwort das Engagement des Senior*innen-DBSH für die Soziale Arbeit für und mit alten Menschen.  Auch sicherte er Unterstützung durch den Gesamtverband DBSH zu.

Der Impuls von Prof. Dr. Günzelin Schmid Noerr zum Thema „Für Andere und mit ihnen entscheiden – Fürsorge und Achtung der Selbstbestimmung“ und die anschließende Aussprache machte deutlich, wie wichtig es ist, sich als Fachkraft der Sozialen Arbeit immer wieder zu vergewissern, dass Fürsorge immer mit Respekt verbunden sein muss. Mit der Achtung der Eigenverantwortung für das Leben im Alltag. Ist es doch nicht immer leicht als Sozialarbeiter*in die eigenen Grenzen zu akzeptieren, loszulassen und auszuhalten, dass Klienten sich für etwas entscheiden, was evtl. nicht der Haltung und den Werten der Fachkraft entspricht.  Eine solche Entscheidung weist nicht unbedingt darauf hin, dass ein selbstbestimmtes Handeln nicht möglich ist. Deutlich wurde, dass die Ethik und da vor allem die Berufsethik lediglich eine Richtschnur für das professionelle Handeln im beruflichen Alltag. Die aktuell notwendigen Entscheidungen sind individuell zu treffen und müssen sich eben an ethischen Maßstäben orientieren. Immer wieder stehen Fachkräfte vor einem Dilemma und müssen entscheiden.

Tibor Vetter, vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg ging in seinem Vortag auf die Möglichkeiten, Grenzen und Probleme mit der Digitalisierung in der Altenhilfe und dem Technikeinsatz in der Altenhilfe und der damit verbundenen Mensch-Technik-Interaktion ein. Die zunehmenden Anwendung von KI (künstliche Intelligenz) hat zum Ziel die Unterstützung der Selbständigkeit alter Menschen zu erhalten bzw. zu unterstützen, so der Referent.  Dabei verschwieg  der Referent nicht, dass in der Umsetzung  die Finanzierung und fehlendes  Personal auch eine große Rolle spielen.Großes Interesse weckten   bei den  Teilnehmer*innen die zahlreichen Beispiele technischer Entwicklungen, die bereits in der Praxis genutzt werden. Diskutiert wurden u. a. das Für und Wider des Einsatzes und die Konsequenzen wie z. B. Ersatz sozialer zwischen-menschlicher Kommunikation durch Technik, Verstärkung der Einsamkeit alter und hilfsbedürftiger Menschen.

Antrag zur Suizidassistenz beim dbb-Gewerkschaftstag

Auf der Grundlage der Positionspapiere zum Urteil des BVerG zur Suizidassistenz hat der Vorstand des Senior*innen-DBSH über den Hauptausschuss der dbb-senioren einen Antrag auf rechtliche Regelung im Sinne des Urteils an den dbb-Gewerkschaftstag gegeben. Die dbb-Senioren unterstützten mit  großer Mehrheit bei Ablehnung durch die drei Amtsärztevertreter*innen den Antrag des Senior*innen-DBSH. Nun wird der dbb-Gewerkschaftstag darüber entscheiden, ob die im Antrag geforderte rechtliche Regelung, nämlich Beratung durch Fachmediziner und sozialprofessionelle Fachkräfte, mit qualifizierter Berufsausbildung, auch Meinung des dbb sein wird.

Im Antrag fordern die  Senior*innen im DBSH, die Hilfe zum selbstbestimmten Sterben muss eingebunden sein in eine umfassenden sozialprofessionelle Beratung und anderen sozial-professionellen Hilfen. Betroffenen Menschen müssen vor allem und gerade nach diesem Urteil von Staat und Gesellschaft dabei unterstützt werden, ihre Lebensbedingungen und ihre gesundheitliche Situation so zu gestalten, dass ihre Lebensqualität ein Leben bis zu einem natürlichen Ende gewährleistet. Deswegen fordern der Senior*innen-DBSH in ihrem Antrag auch den Ausbau der Palliativmedizin, die Menschen in ihrer Sterbephase angemessen begleiten wie auch den Ausbau von Psychotherapie gerade für alte Menschen.

Den gesamten Wortlaut des Antrages finden Sie hier.